6. Musterverträge

6. Musterverträge

Abschließend werden zwei Musterverträge dargestellt, die Formulierungshinweise geben und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie enthalten Anregungen, die von Fall zu Fall zu überdenken sind. Mustervertrag I regelt den Fall der Entsendung. Mustervertrag II regelt den Fall der Versetzung. Der wesentliche Unterschied zu einem Entsendungsvertrag besteht darin, dass der Mitarbeiter von einer lokalen Auslandsgesellschaft unter Vereinbarung des lokalen Arbeitsvertragsstatus eingestellt und bezahlt wird.

Mustervertrag I


Zwischen ......................................................................................................
(dem entsprechenden Unternehmen - nachfolgend "Firma" genannt)

und

Herrn / Frau ..................................................................................................
(zu entsendende/r Mitarbeiter/in - nachfolgend "Mitarbeiter" genannt)

wird der folgende Entsendungsvertrag vereinbart:

Präambel
Herr / Frau .. wird die Firma in ... vertreten. Die mit dem in .. verbundenen Engagement soll den Export seiner Firma fördern und den Marktanteil vergrößern. Dieser Einsatz bedarf seiner gesonderten Regelung. Ergänzend zu ihrem Anstellungsvertrag vom ... wird folgende Vereinbarung für die Dauer ihres Aufenthaltes in ... getroffen:

§ 1 Entsendung
(1) Herr / Frau .. wird auf eigenen Wunsch nach (Staat, Ort) für den Zeitraum vom .. bis zum .. entsandt.
      Falls erforderlich, kann der Aufenthalt für einen weiteren befristeten Zeitraum verlängert werden.

(2) Die Einstellung erfolgt für die Funktion als ... . Die Aufgabenbeschreibung ist Bestandteil dieses
      Vertrages.

(3) Herr / Frau ... unterliegt den Weisungen in fachlicher Hinsicht von ... und in disziplinarischer Hinsicht 
      von ... . Darüber hinaus sind die Weisungen des Vorgesetzten im Tätigkeitsstaat zu befolgen. Im
      Zweifelsfall sind die Anordnungen von ... zu beachten.

(4) Die ... behält sich vor, Herrn / Frau .. eine andere Aufgabe zu übertragen oder das 
      Unterstellungsverhältnis aus organisatorischen Gründen zu verändern. Die Aufgabenerfüllung kann
      auch mit einer örtlichen Veränderung verbunden sein. Sie werden davon rechtzeitig in Kenntnis
      gesetzt.

(5) Sie können jederzeit nach ... zurückgerufen werden, wenn die ... es für notwendig hält.

§ 2 Vergütung
(1) Herr / Frau ... erhält ein monatliches Gehalt in Höhe von Euro ... brutto. Damit sind alle Ansprüche für
      eine Mehrarbeit abgegolten.

(2) Zusätzlich erhält Herr / Frau .. eine Auslandszulage in Höhe von Euro ... brutto.

(3) Die persönlichen und geschäftlichen Erfolge werden entsprechend einer gesonderten Zielvereinbarung
      honoriert.

(4) Der Wert des Euro-Gehaltes soll durch eine Wechselkursparität erhalten werden. Die Anpassung
      erfolgt in angemessenen Zeitabständen, derzeit monatlich. Sie erfolgt jeweils unter Zugrundelegung 
      der offiziellen Wechselkursschwankungen vom letzten Banktag des Vormonats bis zum letzten
      Banktag des Regulierungsmonats.

§ 3 Zusätzliche Leistungen
(1) Die Kosten für die An- und Abreise im Rahmen der vereinbarten Aufgabe trägt die Firma entsprechend 
      ihrer Reisekostenrichtlinie. Darüber hinaus werden die Reisekosten für eine jährliche Heimreise
      erstattet. Für Herrn / Frau ... besteht eine Reisegepäckversicherung.

(2) Mietkosten werden im Tätigkeitsstaat entsprechend der Richtlinie erstattet. Für eine Übergangszeit
      (3 Monate) werden die Übernachtungskosten in einem Hotel erstattet.

(3) Rückumzugskosten werden nur nach vorheriger Absprache aus Gründen der dienstlichen
      Notwendigkeit erstattet. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn der Mitarbeiter
      das Dienstverhältnis kündigt.

§ 4 Versicherungsumfang
(1) Die deutsche Sozialversicherung gilt (/nicht) während des Auslandsaufenthaltes fort. Gegebenenfalls
      werden die erforderlichen Anträge gestellt.

(2) Die Firma schließt für Herrn / Frau ... zusätzlich folgende Versicherungen ab:

- eine Auslandskrankenzusatzversicherung,
- eine Unfallversicherung in Höhe von Euro ... auf den Todesfall und in Höhe von Euro ... auf den
   Invalidenfall,

- eine Diebstahlversicherung.

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Ausreise und endet mit der Beendigung der Entsendung. Im Übrigen richtet sich der Umfang des Versicherungsschutzes nach den Bestimmungen des Versicherungsvertrages sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dienstliche und außerdienstliche Unfälle sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Für den Fall politischer Unruhen oder Aufstände oder von höherer Gewalt bzw. vergleichbarer
     Gefahren hat sich Herr / Frau ... ohne weiteres Zögern in den nächsten sicheren Ort zu
     begeben und die Firma zu benachrichtigen.

§ 5 Gehaltsfortzahlung
(1) Bei einer zur Dienstunfähigkeit führenden Erkrankung zahlt die Firma Herrn / Frau ... sein / ihr jeweiliges
      monatliches Bruttogehalt für die Zeit von ... Kalendertagen / Wochen / Monaten weiter.
      Zahlungen einer Krankenversicherung, für die die Firma Beiträge entrichtet, werden hierauf /
      nicht angerechnet.

(2) Im Sterbefall erhalten die versorgungsberechtigten Angehörigen die zuletzt bezogene Vergütung für
      den Sterbemonat und weitere ... Monate.

(3) Erkrankt Herr / Frau ... oder seine unterhaltsberechtigten Angehörigen während des
      Familienaufenthaltes so schwer, dass aufgrund einer ärztlichen Empfehlung eine
      Behandlung in Deutschland dringend erforderlich ist, werden die Rückflugkosten
      von der Firma übernommen.

(4) Ist der Dienstausfall auf eine schuldhafte Veranlassung zurückzuführen, werden drei Monatsgehälter
      mit Rücksicht auf die Familie fortgezahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 6 Vertragsdauer / Rückkehrmodalitäten
(1) Diese Vereinbarung endet mit Ablauf des Befristungszeitraums, es sei denn, dass sie 3 Monate vor
      Ablauf verlängert oder aufgehoben wird.

(2) Bei einer vertragsgemäßen Beendigung des Auslandsaufenthaltes übernimmt die Firma die Kosten der
      Rückkehr.

§ 7 Nebentätigkeiten
(1) Der / die Mitarbeiter/in verpflichtet sich, seine / ihre ganze Arbeitskraft in den Dienst der Firma zu
      stellen. Die Übernahme oder Fortsetzung einer Nebentätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung
      der Firma. Das gleiche gilt für die Beteiligung an einem Unternehmen sowie für die Mitwirkung in einem
      Aufsichtsorgan einer anderen Gesellschaft. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn keine
      Interessen der Firma entgegenstehen. Neben- und Ehrenämter, die der / die Mitarbeiter/in
      aufgrund dieses Entsendungsvertrages übernimmt, wird er / sie auf Verlange der Firma
      jederzeit, jedoch spätestens bei Beendigung dieses Vertrages niederlegen.

(2) Bei Vorträgen oder Veröffentlichungen hat der r/ die Mitarbeiter/in die Belange der Firma zu
      berücksichtigten. Im Zweifelsfall ist die vorherige Zustimmung der Firma einzuholen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht
(1) Der / die Mitarbeiter/in verpflichtet sich, über alle ihm / ihr im Rahmen dieses Entsendungsvertrages zur
      Kenntnis gelangenden oder ihm / ihr anvertrauten geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten,
      insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen über technische, organisatorische,
      wirtschaftliche oder personelle Fragen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung
      erstreckt sich auch in zulässigem Maß auf die Zeit nach der Beendigung des Entsendungsvertrages.

(2) Bei Beendigung des Entsendungsvertrages verpflichtet sich der / die Mitarbeiter/in, sämtliche in
      seinem / ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, die im Zusammenhang mit seiner / ihre Tätigkeit standen,
      an die Firma zurückzugeben.

§ 9 Nebenabreden
(1) Soweit diese Vereinbarung keine abweichenden Regelungen enthält, gilt der Anstellungsvertrag vom ... .

(2) Sollte eine einzelne der Vereinbarungen oder Inhalte dieses Entsendungsvertrages unwirksam sein,
      soll unabhängig von der Teilunwirksamkeit dieser Klausel die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht
      berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich
      gleichwertige oder eine ihrer wirtschaftlich am ehesten entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die
      sowohl dem Sinn als auch dem Zweck der nichtigen Klausel entspricht.

(3) Die Richtlinie Entsendungsvertrag wird in ihrer jeweiligen Fassung Vertragsbestandteil.

(4) Weitere Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(5) Erfüllungsort ist ... .

(6) Es gilt das deutsche Arbeitsvertragsstatut.

Mustervertrag II


Zwischen ......................................................................................................
- nachfolgend "Firma" genannt -

und

Herrn / Frau ..................................................................................................
- nachfolgend "Mitarbeiter" genannt -
 

wird nachfolgender Versetzungsvertrag geschlossen:


Präambel
Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes in ... ruht Ihr Dienstverhältnis mit der Firma, soweit im folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Die Einzelheiten Ihres neuen Vertrages sowie Ihr neuer Aufgabenbereich werden dort vereinbart.
Das Sie aufnehmende Unternehmen wird nachfolgend "Auslandsgesellschaft" genannt.

§ 1 Versetzung
Sie werden nach ... zur Auslandsgesellschaft versetzt.
Ihr Auslandsaufenthalt hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn von der Beendigungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht wird. Über Ihre Tätigkeit nach Beendigung des Auslandseinsatzes wird rechtzeitig mit Ihnen eine Vereinbarung getroffen.

§ 2 Stammhausanbindung
Während Ihrer Auslandstätigkeit werden Sie personell im Stammhaus ... weitergeführt. Sie werden in der Auslandsgesellschaft als ... beschäftigt sein. Hinsichtlich dieser Tätigkeit unterliegen Sie ausschließlich den Weisungen des kaufmännischen Geschäftsführers der Auslandsgesellschaft.

§ 3 Fortschreibung des Inlandsgehaltes
Ihr Inlandsgehalt von zuletzt EURO ... brutto jährlich wird unter Zugrundelegung der Grundsätze für die Gehaltsanpassung vergleichbarer Mitarbeiter der Firma während der Dauer Ihrer Auslandstätigkeit fortgeschrieben. Nach der jeweiligen Überprüfung erhalten Sie eine Mitteilung. Bei Ihrer Rückkehr garantieren wir Ihnen ein Gehalt in Höhe des fortgeschriebenen Inlandsgehaltes. Das fortgeschriebene Inlandsgehalt dient als Bemessungsgrundlage für die Beiträge an die betriebliche Altersversorgung sowie für die Beitragszahlung an die Sozialversicherung.

§ 4 Betriebliche Altersversorgung
Für die Dauer Ihrer Tätigkeit bei der Auslandsgesellschaft gehören Sie weiterhin der betrieblichen Altersversorgung der Firma an. Sie bleiben somit Mitglied der Pensionskasse der Mitarbeiter der Firma und erwerben auch zukünftige Ansprüche nach Satzung der betrieblichen Zusatzversicherung in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5 Freiwillige Weiterversicherung in der Sozialversicherung
Sie haben sich für die Pflichtversicherung auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden. Die Firma wird diesen Antrag für Sie stellen. Zu gegebener Zeit werden wir Ihnen den Bescheid der BfA zukommen lassen. Sie erhalten von uns einen Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung in der BRD in Höhe von 50 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitnehmeranteil in gleicher Höhe wird von Ihnen getragen. Der Gesamtbetrag wird von uns bis auf Widerruf durch Sie an die BfA abgeführt.
Das fortgeschriebene Inlandsgehalt bildet für Sie außerdem die Grundlage für etwaige Leistungen im Rahmen der Auslandsunfallversicherung der Berufsgenossenschaft.
Die Firma bezahlt neben den Zuschüssen zu Ihrer Auslandskrankenversicherung Ruhensbeiträge zur Aufrechterhaltung ein er bestehenden privaten Krankenversicherung bis zum Zeitpunkt Ihrer Rückkehr. Gleiches gilt für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Entsprechende Ruhensbeiträge können auf gesonderten Antrag hin auch für Familienmitglieder übernommen werden.

§ 6 Betriebszugehörigkeit
Die Dauer Ihrer Tätigkeit bei der Auslandsgesellschaft wird auf Ihre Betriebszugehörigkeit voll angerechnet.
Die Firma garantiert die Erfüllung der Ihnen im Delegationsvertrag mit der Auslandsgesellschaft gewährten Leistungen sowie aller Leistungen aus diesem Vertrag, auch wenn die Auslandsgesellschaft die Kosten zu tragen hat.

§ 7 Rückkehrgarantie
Die Firma wird Ihnen, soweit nicht die Möglichkeit der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht, eine Ihrer bisherigen Position gleichwertige Stellung hinsichtlich Funktion und Vergütung im Stammhaus oder einer der Tochtergesellschaften anbieten, wenn Ihr Dienstvertrag bei der Auslandsgesellschaft abgelaufen ist, ohne dass er aus einem von Ihnen zu vertretenden Umstand vorzeitig beendet worden sein sollte oder der Pensionsfall eingetreten ist.

§ 8 Schlussbestimmungen
Sollte einzelne der Vereinbarungen oder Inhalte dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige oder eine ihr wirtschaftlich am ehesten entsprechenden Klausel zu ersetzen, die sowohl dem Sinn als auch dem Zweck der ungültigen Klausel entspricht.

Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Auf diese Vereinbarung findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist ...

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