Zwischen ......................................................................................................
(dem entsprechenden Unternehmen - nachfolgend "Firma" genannt)
und
Herrn / Frau ..................................................................................................
(zu entsendende/r Mitarbeiter/in - nachfolgend "Mitarbeiter" genannt)
wird der folgende Entsendungsvertrag vereinbart:
Präambel
Herr / Frau .. wird die Firma in ... vertreten. Die mit dem in .. verbundenen Engagement soll den Export seiner Firma fördern und den Marktanteil vergrößern. Dieser Einsatz bedarf seiner gesonderten Regelung. Ergänzend zu ihrem Anstellungsvertrag vom ... wird folgende Vereinbarung für die Dauer ihres Aufenthaltes in ... getroffen:
§ 1 Entsendung
(1) Herr / Frau .. wird auf eigenen Wunsch nach (Staat, Ort) für den Zeitraum vom .. bis zum .. entsandt.
Falls erforderlich, kann der Aufenthalt für einen weiteren befristeten Zeitraum verlängert werden.
(2) Die Einstellung erfolgt für die Funktion als ... . Die Aufgabenbeschreibung ist Bestandteil dieses
Vertrages.
(3) Herr / Frau ... unterliegt den Weisungen in fachlicher Hinsicht von ... und in disziplinarischer Hinsicht
von ... . Darüber hinaus sind die Weisungen des Vorgesetzten im Tätigkeitsstaat zu befolgen. Im
Zweifelsfall sind die Anordnungen von ... zu beachten.
(4) Die ... behält sich vor, Herrn / Frau .. eine andere Aufgabe zu übertragen oder das
Unterstellungsverhältnis aus organisatorischen Gründen zu verändern. Die Aufgabenerfüllung kann
auch mit einer örtlichen Veränderung verbunden sein. Sie werden davon rechtzeitig in Kenntnis
gesetzt.
(5) Sie können jederzeit nach ... zurückgerufen werden, wenn die ... es für notwendig hält.
§ 2 Vergütung
(1) Herr / Frau ... erhält ein monatliches Gehalt in Höhe von Euro ... brutto. Damit sind alle Ansprüche für
eine Mehrarbeit abgegolten.
(2) Zusätzlich erhält Herr / Frau .. eine Auslandszulage in Höhe von Euro ... brutto.
(3) Die persönlichen und geschäftlichen Erfolge werden entsprechend einer gesonderten Zielvereinbarung
honoriert.
(4) Der Wert des Euro-Gehaltes soll durch eine Wechselkursparität erhalten werden. Die Anpassung
erfolgt in angemessenen Zeitabständen, derzeit monatlich. Sie erfolgt jeweils unter Zugrundelegung
der offiziellen Wechselkursschwankungen vom letzten Banktag des Vormonats bis zum letzten
Banktag des Regulierungsmonats.
§ 3 Zusätzliche Leistungen
(1) Die Kosten für die An- und Abreise im Rahmen der vereinbarten Aufgabe trägt die Firma entsprechend
ihrer Reisekostenrichtlinie. Darüber hinaus werden die Reisekosten für eine jährliche Heimreise
erstattet. Für Herrn / Frau ... besteht eine Reisegepäckversicherung.
(2) Mietkosten werden im Tätigkeitsstaat entsprechend der Richtlinie erstattet. Für eine Übergangszeit
(3 Monate) werden die Übernachtungskosten in einem Hotel erstattet.
(3) Rückumzugskosten werden nur nach vorheriger Absprache aus Gründen der dienstlichen
Notwendigkeit erstattet. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn der Mitarbeiter
das Dienstverhältnis kündigt.
§ 4 Versicherungsumfang
(1) Die deutsche Sozialversicherung gilt (/nicht) während des Auslandsaufenthaltes fort. Gegebenenfalls
werden die erforderlichen Anträge gestellt.
(2) Die Firma schließt für Herrn / Frau ... zusätzlich folgende Versicherungen ab:
- eine Auslandskrankenzusatzversicherung,
- eine Unfallversicherung in Höhe von Euro ... auf den Todesfall und in Höhe von Euro ... auf den
Invalidenfall,
- eine Diebstahlversicherung.
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Ausreise und endet mit der Beendigung der Entsendung. Im Übrigen richtet sich der Umfang des Versicherungsschutzes nach den Bestimmungen des Versicherungsvertrages sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dienstliche und außerdienstliche Unfälle sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Für den Fall politischer Unruhen oder Aufstände oder von höherer Gewalt bzw. vergleichbarer
Gefahren hat sich Herr / Frau ... ohne weiteres Zögern in den nächsten sicheren Ort zu
begeben und die Firma zu benachrichtigen.
§ 5 Gehaltsfortzahlung
(1) Bei einer zur Dienstunfähigkeit führenden Erkrankung zahlt die Firma Herrn / Frau ... sein / ihr jeweiliges
monatliches Bruttogehalt für die Zeit von ... Kalendertagen / Wochen / Monaten weiter.
Zahlungen einer Krankenversicherung, für die die Firma Beiträge entrichtet, werden hierauf /
nicht angerechnet.
(2) Im Sterbefall erhalten die versorgungsberechtigten Angehörigen die zuletzt bezogene Vergütung für
den Sterbemonat und weitere ... Monate.
(3) Erkrankt Herr / Frau ... oder seine unterhaltsberechtigten Angehörigen während des
Familienaufenthaltes so schwer, dass aufgrund einer ärztlichen Empfehlung eine
Behandlung in Deutschland dringend erforderlich ist, werden die Rückflugkosten
von der Firma übernommen.
(4) Ist der Dienstausfall auf eine schuldhafte Veranlassung zurückzuführen, werden drei Monatsgehälter
mit Rücksicht auf die Familie fortgezahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
§ 6 Vertragsdauer / Rückkehrmodalitäten
(1) Diese Vereinbarung endet mit Ablauf des Befristungszeitraums, es sei denn, dass sie 3 Monate vor
Ablauf verlängert oder aufgehoben wird.
(2) Bei einer vertragsgemäßen Beendigung des Auslandsaufenthaltes übernimmt die Firma die Kosten der
Rückkehr.
§ 7 Nebentätigkeiten
(1) Der / die Mitarbeiter/in verpflichtet sich, seine / ihre ganze Arbeitskraft in den Dienst der Firma zu
stellen. Die Übernahme oder Fortsetzung einer Nebentätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung
der Firma. Das gleiche gilt für die Beteiligung an einem Unternehmen sowie für die Mitwirkung in einem
Aufsichtsorgan einer anderen Gesellschaft. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn keine
Interessen der Firma entgegenstehen. Neben- und Ehrenämter, die der / die Mitarbeiter/in
aufgrund dieses Entsendungsvertrages übernimmt, wird er / sie auf Verlange der Firma
jederzeit, jedoch spätestens bei Beendigung dieses Vertrages niederlegen.
(2) Bei Vorträgen oder Veröffentlichungen hat der r/ die Mitarbeiter/in die Belange der Firma zu
berücksichtigten. Im Zweifelsfall ist die vorherige Zustimmung der Firma einzuholen.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
(1) Der / die Mitarbeiter/in verpflichtet sich, über alle ihm / ihr im Rahmen dieses Entsendungsvertrages zur
Kenntnis gelangenden oder ihm / ihr anvertrauten geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten,
insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen über technische, organisatorische,
wirtschaftliche oder personelle Fragen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung
erstreckt sich auch in zulässigem Maß auf die Zeit nach der Beendigung des Entsendungsvertrages.
(2) Bei Beendigung des Entsendungsvertrages verpflichtet sich der / die Mitarbeiter/in, sämtliche in
seinem / ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, die im Zusammenhang mit seiner / ihre Tätigkeit standen,
an die Firma zurückzugeben.
§ 9 Nebenabreden
(1) Soweit diese Vereinbarung keine abweichenden Regelungen enthält, gilt der Anstellungsvertrag vom ... .
(2) Sollte eine einzelne der Vereinbarungen oder Inhalte dieses Entsendungsvertrages unwirksam sein,
soll unabhängig von der Teilunwirksamkeit dieser Klausel die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht
berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich
gleichwertige oder eine ihrer wirtschaftlich am ehesten entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die
sowohl dem Sinn als auch dem Zweck der nichtigen Klausel entspricht.
(3) Die Richtlinie Entsendungsvertrag wird in ihrer jeweiligen Fassung Vertragsbestandteil.
(4) Weitere Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(5) Erfüllungsort ist ... .
(6) Es gilt das deutsche Arbeitsvertragsstatut.
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